Das neue Niederösterreichische Veranstaltungsgesetz, LGBl. 7070 ist am 1. Jänner 2007 in Kraft getreten. Damit hat auch jede Feuerwehr öffentliche Veranstaltungen mind. 4 Wochen vor dem geplanten Termin bei der zuständigen Gemeinde anzuzeigen. (Sofern mehr als 3.000 Besucher gleichzeitig erwartet werden ist die Veranstaltung mind. 8 Wochen vorher bei der Bezirkshauptmannschaft anzumelden.)
Die schriftliche Anzeige muss entsprechende Angaben enthalten. Bescheinigungen, Planunterlagen und erforderliche Nachweise sind beizulegen. (Details hiezu siehe Rückseite Formblatt Veranstaltungsanzeige)
Um den niederösterreichischen Feuerwehren die Anmeldung ihrer Veranstaltungen, im besonderen der Feuerwehrfeste, leichter zu machen hat der Vorbeugende Brandschutzausschuss unter Vorsitz von LFR Dietmar Fahrafellner ein Formblatt zu „Informationen sowie Anmerkungen und Hinweise über die Sicherheit bei Feuerwehrfesten“ erstellt.
Ergänzt werden diese Informationen durch die nachfolgenden Dokumente