Ausbildungsprüfungen

1.) Zweck und Ziel der Ausbildungsprüfung "Technischer Einsatz"

Die Ausbildungsprüfung "Technischer Einsatz" soll zur Vertiefung und Erhaltung der Kenntnisse der Ausbildungsrichtlinie "Die Gruppe im technischen Feuerwehreinsatz" durch ein geordnetes und damit zielführendes Zusammenarbeiten bei der technischen Hilfeleistung beitragen.
Bei dieser Ausbildungsprüfung wird nicht Wert auf besonders schnelles Arbeiten gelegt, es geht vielmehr darum, daß die technische Gruppe eine gute und exakte Leistung mit den eigenen Fahrzeugen und Geräten erbringt, wie diese im täglichen Einsatz gefordert wird. Die gründliche Ausbildung jedes einzelnen Teilnehmers ist deshalb die wichtigste Voraussetzung für eine sinnvolle Beteiligung an der Ausbildungsprüfung. In der vorbereitenden Ausbildung liegt der Hauptwert dieser Prüfung.

2.) Umfang der Ausbildungsprüfung

Die Ausbildungsprüfung wird in Gruppenstärke abgelegt.
Ein zweites Fahrzeug wird als Sicherheitspuffer eingesetzt. Der 2. Maschinist ist dem Gruppenkommandant unterstellt. Die Ausbildungsprüfung ist in die Stufen 1 (Bronze), 2 (Silber) und 3 (Gold) gegliedert. Zur Ausbildungsprüfung der Stufe 2 und 3 kann die Gruppe nach jeweils 2 Jahren antreten.

Die Ausbildungsprüfung gliedert sich in:

Stufe 1 (Bronze):
Alle Teilnehmer müssen aktive Feuerwehrmitglieder sein. Mindestvoraussetzung ist der Nachweiß des Grundlehrganges und einer 16 stündigen Erste Hilfe Ausbildung. Die einzelnen Funktionen werden von der Gruppe festgelegt, und bereits in der Nennliste eingetragen.

Stufe 2 (Silber):
Die Gruppe kann 2 Jahre nach Erwerb der Stufe 1 zur Stufe 2 antreten. Alle Teilnehmer müssen die Ausbildungsprüfung der Stufe 1 nachweisen.
Mit Ausnahme des Gruppenkommandanten und der beiden Maschinisten, werden die Funktionen innerhalb der Gruppe ausgelost. Während der Auslosung der Positionen in der Gruppe hat der Gruppenkommandant einen Fragenkatalog mit 20 Fragen aus 4 Sachgebieten zu beantworten.

Stufe 3 (Gold):
Die Gruppe kann nach weiteren 2 Jahren zur Stufe 3 antreten. Alle Teilnehmer müssen die Ausbildungsprüfung Stufe 2 nachweisen.
Mit Ausnahme der beiden Maschinisten, werden die restlichen Funktionen innerhalb der Gruppe gelost, bzw. haben alle Teilnehmer einen Fragenkatalog zu beantworten.

Die Abnahme der Ausbildungsprüfung erfolgt lt. den Fachschriftenheft Nr. 7 - Bestimmungen für die Ausbildungsprüfung "Technischer Einsatz" vom NÖ-Landesfeuerwehrverband.

Feuerwehren im Einsatz

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