Stiefel der Fa. Hanrath Schuh-GmbH

Bei unseren Nachbarn in Deutschland spricht man seit einigen Wochen vom „Krieg am Stiefelmarkt“. Auslöser dafür ist eine Untersagungsverfügung, die die zuständige Bezirksregierung Köln gegen die Firma Hanrath Schuh-GmbH erlassen hat. Diese Untersagungsverfügung wurde von der deutschen Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), sowie div. deutschen Unfallkassen veröffentlicht:


Feuerwehrstiefel, Typ: Profi Plus, Profi, Ultra, Spark


EAN-Code: nicht bekannt

Firma: Hanrath Schuh GmbH, Gladbacher Straße 27, 52525 Heinsberg

Untersagung des Inverkehrbringens der Feuerwehrstiefel des Typs Profi Plus, Profi, Ultra und Spark. Aufgrund der Untersagungsverfügung dürfen die Stiefel ab dem 14.08.2008 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden.

Die für das Inverkehrbringen notwendige Bescheinigung nach Artikel 11 a der RL 89/686/EWG wurde von der CTC bis heute nicht ausgestellt. Die beschriebenen Mängel sind nach einer Probennahme am 20.09.2007 durch die CTC festgestellt worden. Bei einer zweiten Probennahme durch die CTC am 21.02.2008 sind immer noch Abweichungen von den Mindestanforderungen, wie fehlende Rutschhemmung und Entflammbarkeit der Schnürsenkel festgestellt worden.

Fehlende Rutschhemmung Trennkraft der Laufsohle zum Schaft zu gering Zehenkappenbelastung zu gering fehlende Durchtrittssicherheit Brennverhalten: Reißverschluss und Schnürsystem geschmolzen

Zuständige Behörde: Bezirksregierung Köln, 50606 Köln, Dienstgebäude: Borcherstraße 20, 52072 Aachen

Aktenzeichen: 55.3.8221-Go (UV 010/08)


Aufgrund dieser Untersagungsverfügung wurden vom OÖ Landes-Feuerwehrkommando Stiefel von der Fa. Hanrath angekauft. Das ungeöffnete Paket wurde an die Prüfstelle der AUVA in Wien weitergeleitet. Es wurde die Prüfung der Antistatik und des Brennverhaltens in Auftrag gegeben.

Das Ergebnis dieser Prüfung liegt nun vor.


Die geprüften Stiefel „Profi Plus“ entsprechen NICHT der Norm.


Bei der Prüfung der Antistatik wurden die geforderten Werte nicht erreicht. Beim Brennverhalten zeigte sich bei der Sohle und den seitlich angebrachten Befestigungslaschen, dass die Nachbrennzeit deutlich länger als 2 Sec. war und teilweise erst durch einen Eingriff von außen beendet wurde!

Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass Stiefel für den Feuerwehrdienst der ÖNORM EN 15090:2006 und der ÖBFV-RL KS-06 entsprechen müssen. Dies bedeutet, dass bei der Ausführung Kategorie F2A HI3 und Form D der EN 20344 und EN 20345 gefordert wird.

Abschließend sei nochmals darauf hingewiesen, dass die von der AUVA mit 25.09.2008 geprüften Stiefel der Fa. Hanrath, nicht für den Feuerwehrdienst geeignet sind. Beim Ankauf von Stiefel der Fa. Hanrath, ist aufgrund des vorliegenden Sachverhaltes, größte Vorsicht geboten.



Quelle: NOELFV