Am 21. November 2025 fand im Feuerwehr- und Sicherheitszentrum (FSZ) Tulln die jährliche Bezirkssachbearbeiter (BSB)- und Abschnittssachbearbeiter (ASB)- Fortbildung Schadstoff statt, an der fünf Kameraden des Bezirks Wiener Neustadt teilnahmen.
Diese Fortbildung umfasste folgende Themen:
- Lagerung von Pellets – CO-Gefahr
- Information zur Überarbeitung der ÖBFV-Richtlinie E30
- Informationen ZAW
- Beimengung von Wasserstoff in Erdgas – Auswirkungen auf Einsatzlagen
- Erdgas-Einsatz der Feuerwehr Mödling
- Aktuelle Stunde
Die niederösterreichischen Feuerwehren verzeichnen dutzende Einsätze pro Jahr, die wegen Verdachts auf einen Austritt von Kohlenmonoxid (CO) durchgeführt werden.
Der vortragende Experte Herr Richard Pyrek hielt hierzu einen sehr interessanten Vortrag in Bezug auf Holzpellets, deren Lagerung sowie die damit verbundene Thematik und Problematik im Einsatzfall.
Das Fazit des Experten: Im Zusammenhang mit Pellets sollte zusätzlich zu den vorhandenen Warn- und Messgeräten der Feuerwehr eine Messung mit Prüfröhrchen durchgeführt werden, um eine exakte und korrekte Angabe machen zu können.
Kohlenmonoxid – Stoffeigenschaften
Kohlenmonoxid (CO) ist ein farb-, geruch- und geschmackloses Gas, das bei der unvollständigen Verbrennung von Brenn- und Treibstoffen entsteht. Es bildet sich, wenn bei Verbrennungsprozessen zu wenig Sauerstoff zur Verfügung steht. Auch im Zusammenhang mit der Lagerung von Holzpellets kommt es immer wieder zu Problemen mit Kohlenmonoxid. In höheren Konzentrationen wirkt CO als starkes Atemgift.
Downloadlink:
Checkliste CO 2018_05 GVO
Aus den Vorträgen:
- ABI Andreas Dattinger erläuterte die Hintergründe zur überarbeiteten ÖBFV-Richtlinie E30 („Einstellung der Schwellenwerte für Schadstoffmessgeräte“).
- ABI Mario Glocker gab den Teilnehmern einen Einblick in die Tätigkeiten der ZAW (Zentrale Atemschutzwerkstatt) sowie über zukünftig angestrebte Projekte und Umsetzungen für den Bereich Schadstoff, insbesondere bezüglich der Wartung von Warn- und Mehrgasmessgeräten sowie der zentralen Beschaffung von Prüfgasen und Ähnlichem.
- FT Manfred Haslinger gab als Mitglied des Schadstoffberatungsdienstes des NÖLFV einen kurzen Einblick in die Beimengung von Wasserstoff im Erdgasnetz und die dazugehörige Thematik für unsere Warn- und Mehrgasmessgeräte.
Wasserstoff hat eine wesentlich geringere Dichte als Methan und steigt daher rascher auf.
Sowohl Kohlenmonoxid (CO) als auch Wasserstoff (H₂) sind relativ kleine Moleküle, die sogar durch Wände diffundieren können. Ein Alarm am CO-Warngerät ist daher in beiden Fällen – sowohl bei richtiger Anzeige als auch bei Querempfindlichkeit durch H₂ – ein Indiz dafür, dass auch angrenzende Räumlichkeiten zu kontrollieren sind.
EX-Sensoren
Im Hinblick auf die Explosionsgefahr:
Die Warnfunktion der Mehrgasmessgeräte bleibt erhalten!
Die allgemein gültigen messtechnischen Einschränkungen (Kat-Ex-Sensoren funktionieren nur bei ausreichend hoher Sauerstoffkonzentration in der Umgebungsluft) bleiben hiervon unberührt.
CO-Sensoren
Die CO-Sensoren der Mehrgasmessgeräte und der CO-Warngeräte (PAC 5500 bzw. PAC 6500) haben eine Querempfindlichkeit auf Wasserstoff. Das bedeutet, dass Wasserstoffgas vom CO-Warngerät fälschlicherweise als erhöhte Konzentration an Kohlenmonoxid angezeigt wird.
Eine unerklärliche Anzeige von Kohlenmonoxid (CO) kann somit auch ein Hinweis auf Wasserstoff (H₂) in der Umgebungsluft sein.
Die Anzeige von CO am Gaswarngerät kann daher (unter anderem) auf Folgendes hinweisen:
- Kohlenmonoxid (als Produkt chemischer Reaktion oder unvollständiger Verbrennung)
- Ventinggase (freigesetzte Gase aus Lithiumbatterien im Zuge des „Thermal Runaway“) – siehe ÖBFV-Info E-33 (Gefahren durch beschädigte Lithium-Akkus)
- Wasserstoff (z. B. Zumischung im Erdgas oder als eigenständiger Energieträger) – siehe ÖBFV-Info E-08 (Wasserstoff)
Bedeutung für den Einsatz
Da die Erstmaßnahmen bei technischen bzw. Schadstoffeinsätzen in Gebäuden ähnlich sind (Schließen des Gashahns, Lokalisierung der Quelle und ggf. Räumung der betroffenen Räumlichkeiten), kann die Querempfindlichkeit als zusätzliche Möglichkeit verstanden werden, Gasaustritte und somit Explosionsgefahr nachzuweisen.
Bei Verdacht auf Querempfindlichkeiten (unerklärlicher CO-Alarm) ist es daher sinnvoll, eine Feuerwehr mit einem Mehrgasmessgerät oder mit Prüfröhrchen anzufordern. Dies sollte auch bei Einsätzen in Pelletslagerräumen erfolgen.
Bericht und Foto: BSB Peter Lenauer
