Der Hauptgrund für die einheitlichen Kennzeichen ist die leichtere Erkennbarkeit auf Autobahnen, einerseits für die Kontrollen der ASFINAG im Inland, da Feuerwehrfahrzeuge von der Vignettenpflicht befreit sind, und andererseits im Ausland bei länderübergreifenden Katastrophenhilfsdiensten. Die Ummeldung erfolgt auf freiwilliger Basis und ist seit Anfang Februar möglich.
Es fallen für die Freiwilligen Feuerwehren lediglich Kosten für die Kennzeichen und das §57a-Pickerl an.
Bericht und Fotos: Gerhard Scholz / FF Theresienfeld