Am Mittwoch, dem 26. März 2025, lud Bezirkssachbearbeiter Schadstoff BSB Peter Lenauer die Feuerwehrkommanden und Sachbearbeiter Schadstoff zu einem „Informationsabend Schadstoff“ in den Otto-Sommer-Saal der FF Wiener Neustadt.
Verwaltungsrat VR Johann Baumgartner eröffnete diese Veranstaltung und überbrachte beste Grüße vom erkrankten Bezirksfeuerwehrkommandanten OBR Karl-Heinz Greiner an die 78 Teilnehmer von 39 Feuerwehren. Des Weiteren begrüßte und bedankte er sich bei den beiden Gastvortragenden der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt, Herrn Alexander Riegler (Fachgebietsleiter Umweltrecht) und Herrn Norbert Samec (Technische Gewässeraufsicht). Welche Vorträge aus Sicht der Wasserrechtsbehörde in Form einer Führungskräfteschulung vortrugen, sowie des Weiteren beim Hausherren BR Christian Pfeiffer für die Zurverfügungstellung des Otto-Sommer-Saales, die anwesenden Schadstoff- Abschnittssachbearbeiter sowie alle teilnehmenden Feuerwehrmitglieder.
Am Programm standen folgende Themen:
- Die Tätigkeiten und Organisation der Gewässeraufsicht und der Wasserrechtsbehörde aus Sicht der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt, sowie die Erreichbarkeit inner- als auch außerhalb der Dienstzeiten (Rufbereitschaft).
- Restölbekämpfung auf Verkehrsflächen aus Sicht der Wasserrechtsbehörde
- Unfälle und Brände von E-Fahrzeugen - Nachbereitung mit Tücken und Schwierigkeiten
- Schadstoffdienst im Bezirk Wiener Neustadt
- Schadstoff Ausbildung SD 25
- Allfälliges
Einleitend wurden seitens der Bezirkshauptmannschaft die rechtlichen Grundlagen, Tätigkeiten und der organisatorische Aufbau der Gewässeraufsicht sowie eine Abgrenzung der Zuständigkeiten dargelegt und auf die Möglichkeiten der Kontaktaufnahme mit der Wasserrechtsbehörde hingewiesen.
Seitens der Bezirkshauptmannschaft wurde 1 für Fall des Einsatzes von „Bioversal“ oder ähnlichen Produkten für die Restölbekämpfung darauf hingewiesen, dass diese grundsätzlich nur auf befestigten Flächen eingesetzt werden sollten, diese nach erfolgtem Einsatz entsprechend zu binden und fachgerecht zu entsorgen sind. Ein Einsatz solcher Produkte auf Gewässern hat nur nach Anordnung durch die zuständige Wasserrechtsbehörde zu erfolgen. Überdies sind die jeweiligen Produktdatenblätter der eingesetzten Produkte sowie die diesbezügliche Dienstanweisung des NÖ LFV, welche auch diverse Melde- und Verständigungspflichten für den Fall einer drohenden Gewässergefährdung bzw. –verunreinigung regelt, zu beachten.
Brand von E-Fahrzeugen aus Sicht des Gewässerschutzes: Oft sind Löschmittelreste mit sehr stark erhöhten Sofortparameter vorhanden durch: Verschmolzene Legierungen, Kunststoffe und Fasern im Boden sowie Fahrzeug und Akku-Reste. Diese Fahrzeugreste müssen geborgen und in Container zwischengelagert werden! Problem: Materialmix! Somit ist eine Zwischenlagerung der E-KFZ nur bei einem befugten Betrieb zulässig! Natürlich stellt sich auch die Frage der anfallenden KOSTEN!
Als Empfehlung sollte unbedingt eine Zusammenarbeit Feuerwehr – Behörde stattfinden!
Einige Punkte welche berücksichtigt werden können:
- Bei Löscheinsätzen TGA oder RB rasch beiziehen!
- Brandbekämpfung UND Gefahrenminimierung
- Gezielter Löschmitteleinsatz – Löschmittelrückhaltung, wenn möglich
- Behörde auch nach einem Ereignis zu Rate ziehen
BSB Lenauer verwies anfänglich mit Bildern auf einen zurückliegenden Einsatz, auf die DA. 5.6.1 Gewässerverunreinigung um eine optimale Zusammenarbeit zwischen der Wasserrechtsbehörde und den Feuerwehren bei Einsätzen zu vereinheitlichen sowie eine entsprechende Vorgangsweise einzuhalten.
Sollte der Verursacher zahlungswillig sein, kann die eingesetzte Feuerwehr die Kosten natürlich direkt bei diesem einheben.
Ordnet jedoch, mangels nicht ermittelbarem Verursacher, die Wasserrechtsbehörde telefonisch oder mündlich erforderliche Maßnahmen an, hat der Einsatzleiter der Feuerwehr einen Aktenvermerk anzulegen. Für die Anlegung des Aktenvermerkes ist das dafür vorgesehene Formular (Beilage A) zu verwenden.
Nach dem Einsatz legt jede eingesetzte Feuerwehr direkt der Wasserrechtsbehörde (allenfalls Bürgermeister) die Kostenforderung über die behördlich angeordneten Maßnahmen vor.
Des Weiteren gab er einen kurzen Überblick über die aktuellen Schadstoffeinheiten des NÖLFV, als auch über die Schadstoffstützpunkte im Bezirk Wiener Neustadt. Die Zusammensetzung des Schadstoffzuges Wiener Neustadt mittels Abschnittsschadstoffstützpunkte, sowie was wir uns seitens des Schadstoffzuges von der örtlichen Feuerwehr erwarten. Insbesondere bei der Einsatzplanung sollte dem Bereitstellungsraum Augenmerk geschenkt werden Was den Platzbedarf betrifft, benötigt die Deko-Einheit des NÖLFV alleine schon ca. 500 m². Die neue Übersicht des Schadstoffberatungsdienstes des NÖLFV wurde ebenso vorgestellt, da es zu personellen Änderungen gekommen ist.
BSB Lenauer zeigte Anhand von einem Beispiel, wie wichtig es ist dementsprechende Informationen bereits im Vorfeld über einen gefahrgeneigten Betrieb zu evaluieren. Bedeutet das letztendlich auch eine massive Entlastung für einen Einsatzleiter im Schadensfall.
Das Bezirksfeuerwehrkommando Wiener Neustadt konnte bis jetzt 3 Module SD25 „Schutzanzug praktisch“ durchführen. Dieses konnte letztendlich auch von 4 Kameradinnen und 15 Kameraden positiv abgeschlossen werden. BSB Lenauer ist sich sicher, dass dies in Zukunft die Tages-Einsatzbereitschaft erheblich erhöht.
Beim letzten Punkt wurden allgemeine Informationen wie z.B. Dokumentation, Messprotokolle, CO, Insektizid-Vergiftung, Nutzungsdauer der Schutzanzüge der Stufe 2, Wartung der Messgeräte sowie die Datenpflege im FDISK übermittelt.
Nach rund drei Stunden konnte dann der Informationsabend erfolgreich abgeschlossen werden. BSB Peter Lenauer bedankte sich herzlich bei allen Teilnehmern.
Downloads:
Präsentation Informationsabend Schadstoff
Dienstanweisung 5.6.1 Gewässerverunreinigung
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