Neuveröffentlichung der ÖBFV-Richtlinie E-30
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Neuveröffentlichung der ÖBFV-Richtlinie E-30

Der Österreichische Bundesfeuerwehrverband (ÖBFV) hat die Richtlinie E-30 mit Stand 10. Juli 2025 aktualisiert und neu veröffentlicht. Diese überarbeitete Version regelt insbesondere die Schwellenwerte für Schadstoffmessgeräte.

Die Grenzwerte für die Alarmschwellen A1 und A2 wurden neu festgelegt. Zusätzlich enthält die Richtlinie einen Leitfaden für das taktische Vorgehen im Einsatzfall.

Als Bezirkssachbearbeiter für Schadstoffwesen ist es mein Ziel, alle Feuerwehren im Bezirk, die über ein entsprechendes Messgerät verfügen, über diese Änderungen zu informieren.

Zu diesem Zweck steht die neue Richtlinie über die Bezirks-Homepage als Download zur Verfügung.

Hier ist der Link zum Download der Richtlinie:

Richtlinie E-30 Schwellenwerte für Schadstoffmessgeräte

Bericht BSB Peter Lenauer, Bezirkssachbearbeiter Schadstoff

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