Handschuhe für die technische Hilfeleistung

handschuheGrundsätzlich gilt für Feuerwehrschutzhandschuhe die EN 659. Hier werden die unterschiedlichen Anforderungen geregelt bzw. die Leistungskennzahlen in den verschiedenen Kategorien festgehalten. Der Landesfeuerwehrrat hat in der Sitzung im Dezember 2012 den Technischen Ausschuss beauftragt, sich mit diesem Thema zu befassen.

Als Ergebnis wurde festgehalten, dass „Handschuhe für die technische Hilfeleistung“ (Technischer Einsatz) die Anforderungen nach EN 388 für Abriebfestigkeit 3, Schnittfestigkeit 2, Weiterreißfestigkeit 3 und Durchstichfestigkeit 3 (je höher der Wert, desto besser) zumindest erfüllen müssen.
Konkret bedeutet dies nun, dass künftig bei technischen Einsätzen Schutzhandschuhe nach EN 659 oder EN 388 getragen werden dürfen. Diese „Handschuhe für die technische Hilfeleistung“, welche aber nicht für den Brandeinsatz geeignet und zugelassen sind, sind weitaus günstiger als die hochwertigen Feuerwehrschutzhandschuhe. Bei Brandeinsätzen, also alle Einsätze mit möglicher Hitzeeinwirkung, sind nach wie vor Feuerwehrschutzhandschuhe nach EN 659 zu verwenden. Wenn die Handschuhe für den „Technischen Einsatz“ die oben genannten Kriterien erfüllen, können sie für diese Einsatzsparte verwendet werden.
Ebenso bei der Ausbildung in der NÖ Landes-Feuerwehrschule für die entsprechenden Module und natürlich auch bei der Ausbildungsprüfung "Technische Hilfeleistung“. Dies ist eine Information von VPRÄS Armin Blutsch.

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Quelle: NÖLFV

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