News aus dem Bezirksfeuerwehrkommando
EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Die Verarbeitung personenbezogener Daten (mit oder ohne Hilfe der Informationstechnologie) unterliegt – auch im Feuerwehrwesen – dem Grundrecht auf Datenschutz. Die Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO), EU-ABl. 2016 L119/1, ist am 25.05.2016 in Kraft getreten und ab 25.05.2018 unmittelbar anzuwendendes Recht.
Neben dem Verordnungstext sind auch die Erwägungen (d.h. die erläuternden Bemerkungen zur DSGVO) zu beachten. Die DSGVO ist zwar unmittelbar anwendbares EU-Recht, sie enthält jedoch Regelungsspielräume, die die Möglichkeit zu materienspezifischen Datenschutzregelungen durch den jeweils zuständigen Gesetzgeber (Bund oder Land im Rahmen ihrer jeweiligen Kompetenz) eröffnen.
Aktuelle Infos zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für die Feuerwehr findet Ihr auf der Infoseite des Bundesfeuerwehrverbandes.
Quelle Österr. Bundesfeuerwehrverband
Neben dem Verordnungstext sind auch die Erwägungen (d.h. die erläuternden Bemerkungen zur DSGVO) zu beachten. Die DSGVO ist zwar unmittelbar anwendbares EU-Recht, sie enthält jedoch Regelungsspielräume, die die Möglichkeit zu materienspezifischen Datenschutzregelungen durch den jeweils zuständigen Gesetzgeber (Bund oder Land im Rahmen ihrer jeweiligen Kompetenz) eröffnen.
Aktuelle Infos zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) für die Feuerwehr findet Ihr auf der Infoseite des Bundesfeuerwehrverbandes.
Quelle Österr. Bundesfeuerwehrverband